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Kategorie: Aktuelles

LogoSport Jongleure Dreilingen e.V. 

Hygiene-Richtlinien zur Wiederaufnahme der Aktivitäten bei den Sport Jongleuren Dreilingen e.V.

Folgende Regelungen gelten für die Durchführung und Teilnahme an sportlichen Aktivitäten in unserem Verein:

  1. Selbstverständlichkeit: Nur wer in eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von Corona-Virus- Symptomen ist, darf am Training teilnehmen.
  2. Zu Beginn und am Ende der Stunde werden die Hände aller TN1 desinfiziert.
  3. Die TN werden vor jeder Sporteinheit auf die geltenden Verhaltensmaßnahmen und Hygienevorschriften hingewiesen und müssen diese einhalten.
  4. Jeder TN hat einen Mund-Nasen-Schutz dabei, der immer in Reichweite liegen muss.
  5. Kontaktfreie Durchführung aller sportlichen Betätigungen (auch auf Händeschütteln, Umarmen etc. muss komplett verzichtet werden).
  6. Einhaltung des Abstands von mindestens 2 Meter zu anderen Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören.
  7. Persönliche Gegenstände müssen in ausreichendem Abstand zu den Sachen der anderen TN abgelegt werden.
  8. Alle Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, werden eingehalten. Vor dem Tauschen von Sportgeräten, müssen diese desinfiziert werden. Passing ist im eigenen Ermessen und unter Beachtung entsprechender Desinfektionsmaßnahmen erlaubt.
  9. Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen ist besonders auf die Einhaltung von ausreichenden Abständen zu achten sowie stets für ausreichend Belüftung zu sorgen. Diese Räumlichkeiten dürfen nur genutzt werden, sofern die Nutzung durch den Träger der Sportanlage freigegeben wurde.
  10. Lautes Sprechen, Rufen und Brüllen ist zu vermeiden.
  11. Wenn sich TN während der Sporteinheit entfernen, muss dies unter Einhaltung der Abstandsregel und durch Abmelden beim ÜL2 geschehen.
  12. Beim Zutritt zur Sportanlage sollen Warteschlangen vermieden werden, wenn dies nicht möglich ist, gelten die Abstandsregeln.
  13. Die Anzahl der anwesenden Personen (z.B. ÜL und Betreuende) wird auf das erforderliche Minimum vermindert.
  14. Der ÜL führt bei jeder Trainingsstunde eine Teilnehmerliste, mit der telefonischen Erreichbarkeit der TN. Diese Liste wird mindestens 3 Wochen aufbewahrt.
  15. Zur Vereinfachung kann mit vorheriger Anmeldung gearbeitet werden.
  16. Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen.



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1 TN= Teilnehmerinnen und Teilnehmer
2 ÜL= Übungsleiterinnen und Übungsleiter


Hygiene-Richtlinien zur Wiederaufnahme der Aktivitäten bei den Sport Jongleuren Dreilingen e.V.